Seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 hat der Aufbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen stark zugenommen. Im Mittelspannungsnetz der SSW Netz GmbH kann es aufgrund der Einspeisung regenerativ erzeugter Energie bereits heute zu Netzüberlastungen kommen.
Natürlich sind wir bestrebt, diese Netzengpässe schnellstmöglich durch Netzausbau, -optimierung und -verstärkungsmaßnahmen zu beseitigen.
Trotzdem werden weitere regenerative Energieerzeugungsanlagen an das Netz der SSW Netz GmbH angeschlossen. Um den weiteren Zubau zu ermöglichen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden, wurde das Einspeisemanagement eingeführt.
Weitere technische Spezifikationen finden Sie in unserer TAB MS.
- TAB MS –> Netzanschluss –> techn. Bedinungen
Wie funktioniert das Einspeisemanagement?
Bei Überlastungen von Leitungen erfolgt – unter Beachtung – des Vorrangs erneuerbarer Energien und Erzeugung aus KWK-Anlagen eine zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung. Ein Aufruf erfolgt durch ein Signal zur Absenkung der Einspeiseleistung einer Anlage, je nach Erfordernis auf 60%, 30% oder 0% ihrer Nennleistung.
Entschädigungspflicht aufgrund des Einspeisemanagements nach § 12 EEG 2009
Die Verfahrensweise zur Ermittlung der Entschädigung für die nicht eingespeiste Energie bei der Durchführung des Einspeisemanagements ist unserer „Richtlinie zur Umsetzung des § 12 EEG 2009 (Härtefallregelung)“ zu entnehmen.
- Richtlinie zur Umsetzung des § 12 EEG 2009 (Härtefallregelung)
Einspeisemanagement-Einsätze
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick der letzten Einsätze des Einspeise-managaments:
Einsätze des Einspeisemanagements 2010
Datum Dauer max. Einsatzbericht
in Stunden Reduzierung
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