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Einspeiser

  • Meldepflicht für Betreiber von EEG-Anlagen

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes, das von Behörden und Marktakteuren des Energiebereichs genutzt werden kann.Das MaStR-Webportal steht seit dem 31. Januar 2019 allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit unter www.markstammdatenregister.de zur Verfügung.
Die bisherigen Meldewege für EEG- und KWK-Anlagen sind nicht mehr aktiv. Ab sofort können Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen nur noch über das neue Webportal vorgenommen werden. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.
Für die Registrierungen im MaStR gelten die in der novellierten Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) niedergelegten Vorgaben und Fristen.


Das Wichtigste im Überblick:

Formularsatz VDE-AR-N 4105:2018-11

Weitere Informationen zur Meldepflicht finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur:

 

Unter folgenden Unterpunkten finden Sie wichtige Informationen zum Thema Netzeinspeisungen

 

Veröffentlichungspflichten

Gemäß § 77 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sind Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben zu veröffentlichen. Der für die SSW Netz GmbH zuständige Übertragungsnetzbetreiber ist die Amprion GmbH.

 

Einspeisemanagement

Seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 hat der Aufbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen stark zugenommen.
Im Mittelspannungsnetz der SSW Netz GmbH kann es aufgrund der Einspeisung regenerativ erzeugter Energie bereits heute zu Netzüberlastungen kommen.
Natürlich sind wir bestrebt, diese Netzengpässe schnellstmöglich durch Netzausbau, -optimierung und -verstärkungsmaßnahmen zu beseitigen.
Trotzdem werden weitere regenerative Energieerzeugungsanlagen an das Netz der SSW Netz GmbH angeschlossen. Um den weiteren Zubau zu ermöglichen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden, wurde das Einspeisemanagement eingeführt. Weitere technische Spezifikationen finden Sie in unserer TAB MS.

 

Wie funktioniert das Einspeisemanagement?

Bei Überlastungen von Leitungen erfolgt – unter Beachtung – des Vorrangs erneuerbarer Energien und Erzeugung aus KWK-Anlagen eine zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung. Ein Aufruf erfolgt durch ein Signal zur Absenkung der Einspeiseleistung einer Anlage, je nach Erfordernis auf 60%, 30% oder 0% ihrer Nennleistung.

 

Entschädigungspflicht aufgrund des Einspeisemanagements nach § 12 EEG 2009

Die Verfahrensweise zur Ermittlung der Entschädigung für die nicht eingespeiste Energie bei der Durchführung des Einspeisemanagements ist unserer „Richtlinie zur Umsetzung des § 12 EEG 2009 (Härtefallregelung)“ zu entnehmen.

 

Einspeisemanagement-Einsätze

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick der letzten Einsätze des Einspeisemanagaments:

  • Keine bisherigen Einsätze

 

 

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Scheuen Sie sich nicht, unser Kontaktformular zu nutzen, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.