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ERDGASNETZ - NETZZUGANG UND ENTGELTE - NETZNUTZUNGSENTGELTE

Netznutzungsentgelte / Abrechnungsinformationen

Netznutzungsentgelte

Mit Schreiben der Landesregulierungsbehörde vom 14. November 2008
„Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen in der ersten
Anreizregulierungsperiode gem. § 29 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
i. V. mit den Regelungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)“
wurde der SSW-Netz GmbH die Erlösobergrenze für das Jahr 2009 mitgeteilt.

Nach der Berechnung der Erlösobergrenze 2010 haben wir die Netzentgelte
gem. § 17 Abs. 1 ARegV i.V. mit § 28 GasNEV zwischenzeitlich neu kalkuliert.

Bei den ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettobeträge. Zuzüglich
zu den Nettoentgelten wird jeweils die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen
gesetzlichen Höhe sowie andere Steuern, Abgaben oder sonstige Entgelte,
die durch oder auf Grund nationaler oder europäischer Rechtsvorschriften,
Verwaltungsakte oder anderer Anordnungen von Behörden erhoben werden,
berechnet.

Preisblätter Netznutzung 2011

Die ab 1. Januar 2011 gültigen Entgelte für den Netzzugang nach dem
Zweivertragsmodell gemäß Kooperationsvereinbarung III (KoV III) beinhalten
die Kosten der vorgelagerten Netze und sind ggü. unseren Transportkunden
abrechnungsrelevant:

Die ab 1. Januar 2011 geltenden Entgelte für den Netzzugang ohne die
Kosten der vorgelagerten Netze:

Die SSW Netz GmbH hat für eine Entnahmestelle ein individuelles Entgelt
nach § 20 Abs. 2 GasNEV kalkuliert.
Die individuellen Netzgentgelte Gas gültig ab 01.01.2011 finden Sie hier.

Preisblätter Netznutzung 2012

 

Die SSW Netz GmbH hat für eine Entnahmestelle ein individuelles Entgelt
nach § 20 Abs. 2 GasNEV kalkuliert.
Die individuellen Netzgentgelte Gas gültig ab 01.01.2012 finden Sie hier.

Preisblätter - Archiv

Thermische Gasabrechnung

Die thermische Gasabrechnung haben durch alle Marktteilnehmer in
Deutschland nach eichrechtlichen Vorschriften und deren anerkannten
Regeln der Technik zu erfolgen. Maßgeblich sind hier die technischen
Regeln des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.),
speziell die Vorgaben des Arbeitsblattes G 685 (aktueller Stand: November 2008).

Informationen zur thermischen Gasabrechnung bei der SSW Netz GmbH
entnehmen Sie dem Dokument "Thermische Gasabrechnung".

Konzessionsabgaben Gas

Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch
Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen
verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im
Internet zu veröffentlichen.

Im Netzgebiet der SSW Netz GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge
je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt
geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.

Die zulässigen Höchstsätze betragen:  

bei der Belieferung von Tarifkunden:

  • bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden
    bis 100.000 Einwohnern: 0,61 Cent/kWh
  • bei Gas bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden
    bis 100.000 Einwohnern: 0,27 Cent/kWh

bei der Belieferung von Sondervertragskunden: 0,03 Cent/kWh

  

 


© ATB-THIRY 2007