ERDGASNETZ - NETZZUGANG UND ENTGELTE - NETZNUTZUNGSENTGELTE
Netznutzungsentgelte / Abrechnungsinformationen
Netznutzungsentgelte
Mit Schreiben der Landesregulierungsbehörde vom 14. November 2008 „Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen in der ersten Anreizregulierungsperiode gem. § 29 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. mit den Regelungen der Anreizregulierungsverordnung (ARegV)“ wurde der SSW-Netz GmbH die Erlösobergrenze für das Jahr 2009 mitgeteilt.
Nach der Berechnung der Erlösobergrenze 2010 haben wir die Netzentgelte gem. § 17 Abs. 1 ARegV i.V. mit § 28 GasNEV zwischenzeitlich neu kalkuliert.
Bei den ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettobeträge. Zuzüglich zu den Nettoentgelten wird jeweils die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe sowie andere Steuern, Abgaben oder sonstige Entgelte, die durch oder auf Grund nationaler oder europäischer Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte oder anderer Anordnungen von Behörden erhoben werden, berechnet.
Preisblätter Netznutzung 2011
Die ab 1. Januar 2011 gültigen Entgelte für den Netzzugang nach dem Zweivertragsmodell gemäß Kooperationsvereinbarung III (KoV III) beinhalten die Kosten der vorgelagerten Netze und sind ggü. unseren Transportkunden abrechnungsrelevant:
Die SSW Netz GmbH hat für eine Entnahmestelle ein individuelles Entgelt nach § 20 Abs. 2 GasNEV kalkuliert. Die individuellen Netzgentgelte Gas gültig ab 01.01.2011 finden Sie hier.
Die SSW Netz GmbH hat für eine Entnahmestelle ein individuelles Entgelt nach § 20 Abs. 2 GasNEV kalkuliert. Die individuellen Netzgentgelte Gas gültig ab 01.01.2012 finden Sie hier.
Die thermische Gasabrechnung haben durch alle Marktteilnehmer in Deutschland nach eichrechtlichen Vorschriften und deren anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Maßgeblich sind hier die technischen Regeln des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.), speziell die Vorgaben des Arbeitsblattes G 685 (aktueller Stand: November 2008).
Informationen zur thermischen Gasabrechnung bei der SSW Netz GmbH entnehmen Sie dem Dokument "Thermische Gasabrechnung".
Konzessionsabgaben Gas
Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.
Im Netzgebiet der SSW Netz GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.
Die zulässigen Höchstsätze betragen:
bei der Belieferung von Tarifkunden:
bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern: 0,61 Cent/kWh
bei Gas bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern: 0,27 Cent/kWh
bei der Belieferung von Sondervertragskunden:0,03 Cent/kWh