Grundversorger nach § 36 EnWG
Gemäß § 36 Abs. 2 des Artikels 1 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 (BGBl I 2005, 1970) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungs- unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2012:
Der Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG im Netzgebiet der SSW Netz GmbH für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012 wurde zum Stichtag 01.07.2009 ermittelt. Als Grundversorger wurde die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG festgestellt.
Der Grundversorger ab dem 01.01.2013 wird zum 01.07.2012 ermittelt und zum 30.09.2012 an dieser Stelle veröffentlicht.
Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2009:
Der Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG im Netzgebiet der SSW Netz GmbH für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012 wurde zum Stichtag 01.07.2006 ermittelt. Als Grundversorger wurde die SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG festgestellt.
Weitere Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung finden Sie auf den Internetseiten des Grundversorgers SSW-Stadtwerke St. Wendel GmbH & Co. KG. www.stadtwerke-st-wendel.de |