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Netzanschluss

Der Netzbetreiber SSW Netz GmbH ist verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) jedermann an sein Niederspannungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom zu gestatten.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers SSW Netz GmbH zur NAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 8. November 2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom nutzen.

Darüber hinaus gelten die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen auch für alle bis zum 12. Juli 2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse mit Wirkung des auf diese Bekanntmachung folgenden Tages.

Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind auf diesen Seiten veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der SSW Netz GmbH, Marienstraße 1, 66606 St. Wendel aus.

Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.

 

Technische Bedingungen

Allgemein gültige technische Bedingungen und Formulare finden Sie unter:

Ergänzende technische Bedingungen und Formulare der SSW Netz GmbH
(VDE-AR-N-4110 – Technische Anschlussregel Mittelspannung)

 

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB) des VEW Saar

 

Hinweis der SSW Netz zu PV-Anlagen

 

Weitere Formulare der SSW Netz GmbH

 

 

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