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ERDGASNETZ - NETZZUGANG UND ENTGELTE - NETZZUGANG

Bedingungen und Musterverträge für Netzzugang Gasnetz

Kooperationsvereinbarung

Die SSW Netz GmbH hat die Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (Kooperationsvereinbarung vom 19. Juli 2006) unterzeichnet.

Die SSW Netz GmbH bietet Transportkunden die Möglichkeit an, Gas durch das Verteilnetz zu transportieren, wobei das Gas von der jeweiligen Übernahmestelle (Einspeisepunkt) bis hin zum entsprechenden Ausspeisepunkt verteilt wird.

Der Netzzugang erfolgt in der Regel auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages und den Allgemeinen Bedingungen für Gastransport und -verteilung der SSW Netz GmbH.

Die Entgelte sind in der Preisregelung Netznutzung Gas der SSW Netz GmbH geregelt.

Kooperationsvereinbarung

Die Gasnetzbetreiber haben sich in der Kooperationsvereinbarung (KoV) verpflichtet, zur Abwicklung des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen untereinander in dem Ausmaß verbindlich zusammenzuarbeiten, das erforderlich ist, damit der Transportkunde zur Abwicklung eine Transports auch über mehrere durch Netzkopplungspunkte miteinander verbundene Netze nur einen Ein- und einen Ausspeisevertrag abschließen muss, es sei denn, diese Zusammenarbeit ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar.

Aufgrund der Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) am 03. September 2010 war eine Anpassung der KoV III durch die Verbände BDEW, VKU und GEODE notwendig.

Die KoV IV wurde am 30.06.2011 von den Verbänden BDEW, VKU und GEODE veröffentlicht und tritt am 01.10.2011 in Kraft. Die Einhaltung dieser Termine entspricht den Vorgaben aus § 8 Abs. 6 GasNZV.

Lastprofildaten

Die SSW Netz GmbH wendet das synthetische Lastprofilverfahren gemäß Anlage 3 des Ausspeiserahmenvertrages an, wobei die folgenden Lastprofildaten zur Anwendung kommen:

Mustervertrag Lieferantenrahmenvertrag Gas

 

Mustervertrag EDI-Rahmenvertrag

 

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen,
dezentralen Erzeugungsanlagen (Biogas) und Speicheranlagen, von anderen
Gasnetzen und Direktleitungen:

Im Gasverteilnetz der SSW Netz GmbH sind die aktuell geltenden Regeln der
Technik sowie die technischen Bedingungen und Richtlinien der Deutschen
Vereinigung des Gas- und Wasserfaches und des Bundesverbandes der
deutschen Gas- und Wasserwirtschaft in der aktuellen Fassung anzuwenden.

Insbesondere verweisen wir auf das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 Mindest-
anforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungs-
netze

 


© ATB-THIRY 2007